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Rechnung

1. Aus welchen Bestandteilen setzen sich Strom- und Erdgaspreis zusammen?

Der größte Kostenblock besteht aus Steuern, Abgaben und Umlagen an den Staat, z. B. zur Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien. (Ca. 50% der Gesamtkosten bei Strom, Stand 2017)

Zudem bezahlen Sie für die Kosten der Netzbetreiber für den Transport und Verteilung der Energie sowie Pflege und Instandhaltung des Netzes, an die Messstellenbetreiber die Kosten für die Bereitstellung der Zähler und Zählerdaten. (Ca. 25% Gesamtkosten bei Strom, Stand 2017)

Des Weiteren entstehen Kosten für den Energieeinkauf, Vertrieb und Service durch die Städtischen Werke Lauf. (Ca. 25% der Gesamtkosten bei Strom, Stand 2017)

2. Wie entsteht der Rechnungsbetrag für Strom und Erdgas?

Nehmen wir an, der Abrechnungszeitraum von Familie Mustermann startet jedes Jahr im Januar und endet im Dezember. Im letzten Jahr haben die Mustermanns 3.500 kWh Strom verbraucht. Da uns der Vorjahresverbrauch der Mustermanns bekannt ist, nutzen wir diesen als Grundlage für dieses Jahr (hätten wir noch keinen Vorjahreswert – z. B. weil Familie Mustermann erst frisch in ihre neue Wohnung eingezogen ist – würden wir unter Berücksichtigung diverser Faktoren [z. B. Anzahl Bewohner, Vormieter, usw.] Schätzwerte bilden). Damit Familie Mustermann nicht am Jahresende einen hohen Betrag auf einmal zahlen muss, teilen wir die zu erwartenden Gesamtkosten auf 12 gleichmäßige Beträge (sog. Abschläge) auf. Die erwarteten Gesamtkosten von Familie Mustermann betragen dafür ca. 1.000,00 Euro. Diesen Betrag teilen wir durch 12 und erhalten so 12 gleich hohe monatliche Abschläge i. H. v. (aufgerundet) 84,00 Euro monatlich. D.h. Familie Mustermann zahlt am 01.02. (rückwirkend für den Januar) 84,00 Euro für den erwarteten Stromverbrauch, am 01.03. (rückwirkend für den Februar) wieder 84,00 Euro usw. Den tatsächlichen Verbrauch und somit die tatsächlichen Kosten dafür wissen wir und Familie Mustermann erst mit der Zählerablesung im Dezember. Für den Monat Dezember wird kein extra Abschlag zum 01.01. erhoben, stattdessen erhalten Sie die Jahresendabrechnung, in der dieser inkludiert ist.

Nun wird geprüft:

  • Haben Sie so viel verbraucht wie vermutet, d. h. Ihre monatlichen Zahlungen decken genau die Kosten, bezahlen Sie mit der Jahresendabrechnung nur exakt den 12. Abschlag.
  • Haben Sie etwas weniger verbraucht als vermutet, d. h. Ihre monatlichen Zahlungen waren etwas zu hoch, ziehen wir vom 12. Abschlag das Guthaben ab. Beispiel: Familie Mustermann hat statt der erwarteten 3.500 kWh nur 3.400 kWh verbraucht und somit nur Gesamtkosten i. H. v. ca. 980,00 Euro statt der erwarteten 1.000,00 Euro. Deswegen ziehen wir in der Jahresendabrechnung 20,00 Euro vom Dezember-Abschlag ab und Familie Mustermann zahlt im Dezember lediglich 64,00 Euro. Der Abschlag für das kommende Jahr wird entsprechend nach unten angepasst.
  • Haben Sie deutlich weniger verbraucht als erwartet, d. h. Ihre monatlichen Zahlungen waren deutlich zu hoch, erhalten Sie Geld von uns zurück. Beispiel: Familie Mustermann hat statt der erwarteten 3.500 kWh nur 3.000 kWh verbraucht und somit nur Gesamtkosten i. H. v. ca. 875,00 Euro statt der erwarteten 1.000,00 Euro. Deswegen zahlt Familie Mustermann im Dezember nicht nur keinen Abschlag, sondern erhält von uns sogar noch 41,00 Euro zurück. Der Abschlag für das kommende Jahr wird entsprechend nach unten angepasst.
  • Haben Sie mehr verbraucht als erwartet, d. h. Ihre monatlichen Zahlungen waren zu niedrig, zahlen Sie die Mehrkosten im Rahmen der Jahresendabrechnung nach. Beispiel: Familie Mustermann hat statt der erwarteten 3.500 kWh 3.600 kWh verbraucht und somit Gesamtkosten i. H. v. ca. 1.030,00 Euro statt der erwarteten 1.000,00 Euro. Deswegen zahlt Familie Mustermann im Dezember nicht nur den Abschlag i. H. v. 84,00 Euro, sondern auch noch die Nachzahlung i. H. v. 30,00 Euro und hat somit einen Gesamtbetrag von 114,00 Euro in der Jahresendabrechnung. Der Abschlag für das kommende Jahr wird entsprechend nach oben angepasst.

3. Warum habe ich mein Guthaben noch nicht erhalten?

Sobald uns eine entsprechende Bankverbindung von Ihnen vorliegt, erhalten Sie automatisch mit unserem nächsten Zahllauf Ihr Geld. Bitte teilen Sie uns hierfür schriftlich eine Bankverbindung mit. Wenn Sie uns bereits ein SEPA-Mandat erteilt haben, brauchen Sie nichts tun.

4. Was heißt Kundennummer, Rechnungseinheit, Abnahmestelle?

Die Kundennummer dient der eindeutigen Identifikation jedes Kunden (ähnlich wie Personalausweisnummer) – deswegen ist es wichtig, dass die Kundennummer immer angegeben wird. Jeder Kunde hat in der Regel eine Kundennummer, die pro Kunde nur einmal vergeben wird. Zusätzlich hat jeder Kunde eine Rechnungseinheit je Wohnung. Mit Hilfe dieser Rechnungseinheit können wir genau zuordnen, an welchem exakten Ort (auch Abnahmestelle genannt: Straße, Hausnummer) der Kunde die Energie verbraucht. Ein Kunde mit mehreren Wohnungen hat entsprechend mehrere Rechnungseinheiten bzw. mehrere Abnahmestellen und eine einzige Kundennummer.

5. Was heißt Energiepreis, Grundpreis, Erdgas-/Stromsteuer?

Der Energiepreis ist der Preis für eine verbrauchte Kilowattstunde (kWh) Energie.

Der Grundpreis beinhaltet die verbrauchsunabhängigen Kosten (Entgelt für den Messstellenbetrieb, die Messung und die Abrechnung).

Erdgas- bzw. Stromsteuer: Steuer auf den Verbrauch von Strom, Erdgas.

6. Kann ich die Fälligkeit meines Abschlags verschieben?

Nein, Sie können aktuell die Fälligkeit Ihrer Rechnung nicht ändern. Allerdings könnten Sie die Überweisung immer im Voraus, zu einem für Sie günstigeren Zeitpunkt durchführen.

7. Welche Zahlungsmöglichkeiten gibt es?

Am bequemsten bezahlen Sie mit dem SEPA-Lastschriftmandat. Sollten Sie dieses noch nicht erteilt haben, können Sie das nachholen.

Darüber hinaus können Sie per Überweisung oder auch mit einem Dauerauftrag Ihre Rechnungen begleichen. Alternativ besteht die Möglichkeit, dass Sie Ihre Rechnung bei uns bar in der Kasse einzahlen können.

8. Ich kann meine Rechnung nicht bezahlen. Was soll ich tun?

Sprechen Sie mit uns! Gerne suchen wir gemeinsam mit Ihnen nach einer Lösung.

9. Warum habe ich eine Nachzahlung?

Bitte bedenken Sie zuerst, dass Ihr 12. Abschlag mit der Jahresendabrechnung erhoben wird und keine Nachzahlung darstellt. Die genaue Berechnung können Sie unter der Frage Wie entsteht der Rechnungsbetrag für Strom und Erdgas? nachlesen.

Wenn Sie eine Nachzahlung haben, die tatsächlich über die Höhe Ihres Abschlags hinausgeht, war Ihr Verbrauch höher als erwartet. Hierfür kann es unterschiedliche Gründe geben. Diese besprechen wir gerne mit Ihnen. Bitte melden Sie sich hierzu beim Kundenservice.

Kennen Sie unsere Energieberatung? Gemeinsam finden wir Ihre Energiefresser und geben Ihnen Tipps, wie Sie diese beseitigen können.

10. Wann ist mein Rechnungstermin?

Grundsätzlich werden unsere Rechnungen per Stichtag 31.12. erstellt. Sie erhalten Ihre Rechnung in der Regel im Januar des Folgejahres.

Kurz bevor die Jahresrechnung erstellt wird, erfolgt die Jahresablesung jährlich im November/Dezember.

11. Was kann ich tun, um eine Sperrung zu vermeiden?

Sprechen Sie mit uns! Gerne suchen wir gemeinsam mit Ihnen nach einer Lösung.

12. Wieso habe ich eine Mahnung erhalten?

Sie erhalten eine Mahnung erst dann, wenn zum Stichtag Ihr Kundenkonto bei uns einen offenen Betrag ausweist. Falls Sie der Meinung sind, dass Ihre Mahnung unberechtigt ist, sprechen Sie mit uns!

13. Was muss ich bei Überweisungen an die Städtischen Werke Lauf beachten?

Um eine schnellere Bearbeitung vornehmen zu können, bitten wir Sie bei jeder Überweisung Ihre Kundennummer und die Rechnungseinheit anzugeben.

14. Wie lange dauert es, bis meine Zahlung verbucht ist?

Die Verbuchung dauert in der Regel ca. 3 Werktage. Hierbei ist zu beachten, dass unbedingt die Kundenummer und die Rechnungseinheit angegeben werden, da sonst die Zuordnung erschwert und/oder verzögert wird.