Servicemitarbeiter am Telefon

Strom

1. Ich bin neu eingezogen, was muss ich tun?

Lesen Sie am Tag der Schlüsselübergabe im neuen Zuhause die Zählerstände gemeinsam mit Ihrem Vermieter/ Eigentümer ab und halten Sie diese in einem Übergabeprotokoll fest. So ist schriftlich festgehalten, dass Sie ab diesem Tag für den Energieverbrauch verantwortlich sind. Das verhindert mögliche Unstimmigkeiten zwischen dem Vermieter, Ihnen und dem Vormieter.

Angaben beim Übergabeprotokoll:

  • Datum der Schlüsselübergabe (Einzugsdatum)
  • Zählernummern
  • Zählerstände zum Datum der Schlüsselübergabe
  • ggf. Name des Vormieters
  • Unterschriften aller Beteiligten

Wichtig: Bitte melden Sie uns Ihren Einzug. Dies können Sie telefonisch, online, per Email oder auch schriftlich erledigen, die Kontaktdaten finden Sie hier.

2. Wie setzt sich der Strompreis zusammen?

Der Strompreis setzt sich zusammen aus einem Grundpreis pro Monat und einem verbrauchsabhängigen Energiepreis je kWh für Strom.

Der Bruttostrompreis enthält derzeit die folgenden Kosten: Beschaffungs- und Vertriebskosten, die Umsatzsteuer, die Stromsteuer, die Kosten des Messstellenbetriebs, die an den Netzbetreiber zu entrichtenden Entgelte, die Konzessionsabgaben, die Mehrbelastungen aus den Verpflichtungen des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes sowie die Umlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz und die weiteren gesetzlichen Umlagen.

Eine Übersicht der derzeit gültigen Preisbestandteile sehen Sie hier:

Stromsteuer/Energiesteuer

Eine durch das Stromsteuergesetz/Energiesteuergesetz geregelte Steuer auf den Energieverbrauch.

Konzessionsabgabe

Entgelt an die Kommune für die Mitbenutzung von öffentlichen Verkehrswegen durch Versorgungsleitungen.

Netzentgelte

Entgelte für den Transport und die Verteilung der Energie sowie die damit verbundenen Dienstleistungen; bestimmte staatliche Abgaben werden mit den Netzentgelten erhoben.

EEG-Umlage

Die EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz)-Umlage fördert die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien. Die daraus entstehenden Mehrbelastungen werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt.

KWKG-Umlage

Fördert die ressourcenschonende gleichzeitige Erzeugung von Strom und Wärme. Die aus dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) entstehenden Belastungen werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt.

Offshore-Haftungsumlage

Sichert Risiken der Anbindung von Offshore-Windparks an das Stromnetz ab. Die daraus entstehenden Belastungen werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt.

Abschaltbare Lasten-Umlage

Dient auf der Grundlage des § 13 Abs. 4a und 4b EnWG der Versorgungssicherheit durch die Förderung abschaltbarer Verbrauchseinrichtungen

§ 19 StromNEV-Umlage

Finanziert die entgangenen Erlöse von Stromnetzbetreibern, die wegen der Gewährung reduzierter Netzentgelte für atypische und stromintensive Netznutzung nach § 19 Abs. 2 Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) entstehen. Die entgangenen Erlöse werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt. Zusätzliche Hinweise zur Höhe der genannten Umlagen und Aufschläge finden sie auf der internetbasierten Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber unter www.netztransparenz.de. Informationen zum Netzentgelt sind auf der Internetseite Ihres jeweiligen Netzbetreibers veröffentlicht.

3. Wie funktioniert der Wechsel zu den Städtischen Werken Lauf?

Wir freuen uns sehr, dass Sie zu den Städtischen Werken Lauf wechseln möchten. Der Wechsel zu uns ist ganz einfach: Sie schicken uns Ihren unterschriebenen Vertrag. Sollten Sie einen laufenden Liefervertrag bei einem anderen Lieferanten haben, kümmern wir uns gerne um die Kündigung und melden Sie beim zuständigen Netzbetreiber an. Im Anschluss erhalten Sie eine Bestätigung von uns.

4. Wie sieht der Strommix bei den Städtischen Werken aus?

Der Energiemix der Städtischen Werke Lauf besteht zu unterschiedlichen Anteilen aus erneuerbaren Energiequellen, aus fossilen Energieträgern sowie aus Kernkraft. Aussagekräftig werden die Zahlen durch den Vergleich mit den bundesweiten Werten.

Der Anteil erneuerbarer Energien wie Wasserkraft, Biomasse oder Sonnenenergie bei den Städtischen Werken Lauf ist höher als beim durchschnittlichen bundesweiten Energiemix. Aufgrund der neuen gesetzlichen Regelungen sind wir verpflichtet, Strommengen gesondert auszuweisen, die nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) gefördert und über EEG-Umlage finanziert werden.

Den Strommix finden Sie hier.

Den Strommix der Stromversorgung Neunkirchen finden Sie hier.

5. Wie melde ich einen Stromanschluss an?

Wenn Sie Gebäudeeigentümer sind und einen Stromanschluss anmelden möchten, können Sie sich hier informieren:

6. Was ist Heizstrom?

Bei dem Produkt Heizstrom wird Wärme mit Hilfe von Strom erzeugt. Dies geschieht mit Wärmepumpen, Nachtspeicherheizungen oder Direktheizung (z. B. Marmorplatten-Heizkörper).

7. Welche Begriffe gibt es?

Abschlag

Teilzahlung bzw. Anzahlung auf die bereits geleisteten Energielieferungen. Die Höhe des Abschlages orientiert sich an dem zu erwartenden Energieverbrauch.

Blindarbeit

Anteil der elektrischen Energie, der nicht in Nutzenergie umgewandelt wird, sondern beim Aufbau elektromagnetischer und elektrischer Felder verbraucht wird. Die Blindarbeit wird in kvarh angegeben. Überschreitet die Blindarbeit eine bestimmte Grenze, kann sie zusätzlich in Rechnung gestellt werden.

EEG-Umlage

Die EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz)-Umlage fördert die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien. Die daraus entstehenden Mehrbelastungen werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt.

Grundpreis

Aufwendungen, die unabhängig vom Energieverbrauch entstehen.

Konzessionsabgabe

Entgelt an die Kommune für die Mitbenutzung von öffentlichen Verkehrswegen durch Versorgungsleitungen.

KWK-Umlage

Fördert die ressourcenschonende gleichzeitige Erzeugung von Strom und Wärme. Die aus dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) entstehenden Belastungen werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt.

Leistungspreis

Für die in Anspruch genommene Leistung in Kilowatt (kW) wird je nach Vereinbarung ein Leistungspreis in Rechnung gestellt.

Lieferstelle

Ort, an dem die Energielieferung erbracht wird.

Marktlokations – ID

Dient der eindeutigen Identifizierung einer Verbrauchsstelle, Wohnung oder Einspeisestelle.

Messlokations-ID

Dient der eindeutigen Identifizierung der Messeinrichtung.

Messstellenbetrieb

Umfasst Einbau, Betrieb und Wartung von Messeinrichtungen, die Ab- und Auslesung der Messeinrichtung und die Weitergabe der Daten an die Berechtigten.

Netzbetreibernummer

Dient der eindeutigen Identifikation des örtlichen Verteilnetzbetreibers, an dessen Netz die Lieferstelle angeschlossen ist.

Netzentgelte

Entgelte für den Transport und die Verteilung der Energie sowie die damit verbundenen Dienstleistungen; bestimmte staatliche Abgaben werden mit den Netzentgelten erhoben.

Offshore - Haftungsumlage

Sichert Risiken der Anbindung von Offshore-Windparks an das Stromnetz ab. Die daraus entstehenden Belastungen werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt.

Stromkennzeichnung

Informiert über die Herkunft des bezogenen Stroms (Energiemix) und dessen Umweltauswirkungen. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben.

Stromsteuer / Energiesteuer (Erdgassteuer)

Eine durch das Stromsteuergesetz / Energiesteuergesetz geregelte Steuer auf den Energieverbrauch.

Umlage Abschaltbare Lasten

Dient auf der Grundlage des § 13 Abs. 4a und 4b EnWG der Versorgungssicherheit durch die Förderung abschaltbarer Verbrauchseinrichtungen

Verbrauch (kWh)

Die in Anspruch genommene Arbeit und wird in Kilowattstunden (kWh) ausgewiesen.

Verbrauchspreis oder Arbeitspreis

Bezeichnet den Preis für eine in Anspruch genommene Kilowattstunde Energie.

Zählpunktbezeichnung

Über die Zählpunktbezeichnung kann der Standort der Lieferstelle eindeutig identifiziert und dem Zähler zugeordnet werden. Zählernummern dagegen sind nicht eindeutig, da Zähler gewechselt werden können.

§ 19 StromNEV-Umlage

Finanziert die entgangenen Erlöse von Stromnetzbetreibern, die wegen der Gewährung reduzierter Netzentgelte für atypische und stromintensive Netznutzung nach § 19 Abs. 2 Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) entstehen. Die entgangenen Erlöse werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt.