Servicemitarbeiter am Telefon

Wasser

1. Wann muss ich meine Leitungen auf Legionellen untersuchen lassen?

Die Regelungen der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) zur Legionellenuntersuchung betreffen:

  • Alle vermieteten Wohngebäude ab drei Wohnungen, die über eine zentrale Warmwasserbereitung verfügen
  • und deren Warmwasserspeicher ein Volumen von mehr als 400 Liter hat oder
  • bei denen der Wasserinhalt in der Rohrleitung zwischen Warmwasserspeicher und Entnahmestelle größer als drei Liter ist.

Wenn Sie eine Legionellenuntersuchung wünschen, wenden Sie sich an akkreditierte Labore, z. B. N-ERGIE Service GmbH, labor@n-ergie-service.de, Telefon 0911 802-65450

2. Ich bin Mieter. Wie wird mein Wasserverbrauch abgerechnet?

Wenn Sie Mieter in einem Einfamilienhaus sind, haben Sie Ihren eigenen Wasserzähler. Dementsprechend wird abgerechnet. Je nach Vereinbarung erhalten Sie oder der Eigentümer des Hauses die Wasserabrechnung. Bei einem Mehrfamilienhaus erfolgt die Abrechnung über die Nebenkostenabrechnung, z. B. über ein Verteilungsschlüssel nach m² oder pro Kopf.

3. In welchem Gebiet liefert die StWL Trinkwasser?

Die StWL versorgt Lauf a.d. Pegnitz mit allen Ortsteilen mit Trinkwasser. Die Versorgung erfolgt aus Tiefbrunnen aus dem Spitalwald und Rudolfshof.

4. Welche Wasserhärte hat das Laufer Trinkwasser?

Die Analysewerte des Trinkwassers in Lauf a.d. Pegnitz (Stand 28.08.2018) liegen zwischen 2,16 und 2,4 mmol Calciumcarbonat je Liter (bzw. 12,1 und 13,5 °dH*), was dem Härtebereich "mittel" entspricht.

5. Wie melde ich einen Wasseranschluss an?

Wenn Sie Gebäudeeigentümer sind und einen Wasseranschluss anmelden möchten, können Sie sich hier informieren:

6. Wofür ist das Trinkwasser geeignet?

Trinkwasser ist lebenswichtig.

Als Trinkwasser ist jedes Wasser definiert, das zum Trinken, zum Kochen, zur Zubereitung von Speisen und Getränken oder insbesondere zu den folgenden häuslichen Zwecken bestimmt ist:

  • Körperpflege und -reinigung
  • Reinigung von Gegenständen, die bestimmungsgemäß mit Lebensmitteln in Berührung kommen (Gläser, Geschirr, Bestecke)
  • Reinigung von Gegenständen, die bestimmungsgemäß nicht nur vorübergehend mit dem menschlichen Körper in Kontakt kommen (Kleidung, Wäsche)

Trinkwasser muss in Deutschland nach der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) die folgenden Anforderungen erfüllen:

  • Farblos, geruchlos
  • Frei von Krankheitserregern
  • Mit einem Gehalt an gelösten mineralischen Stoffen in bestimmten Konzentrationen
  • Geschmacklich neutral und kühl
  • Nicht gesundheitsschädigend

Trinkwasser ist Wasser mit einem so hohen Reinheitsgrad, dass es für den menschlichen Gebrauch geeignet ist, insbesondere zum Trinken und zur Speisenbereitung für den menschlichen Bedarf.

7. Wie viel Wasser verbraucht ein Mensch?

Der Wasserbedarf pro Person liegt in Deutschland bei durchschnittlich  ca. 45 m³ (45.000 Liter) im Jahr. Der tägliche Verbrauch liegt bei ca. 120-130 Liter Wasser.